Vor kurzem hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die vorherige Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt, wonach das Datenschutzschildprogramm EU-USA ein angemessenes Schutzniveau für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU zur Verarbeitung gewährleistet hat in den Vereinigten Staaten.

Passenderweise hat SharpSpring einen hochrangigen Rechtsberater beauftragt, der Erfahrung mit dem EU-Datenschutzrecht hat, um uns bei den entsprechenden Änderungen zu unterstützen, damit unsere EU-Kunden weiterhin sicher sein können, dass unsere Verarbeitung der personenbezogenen Daten von EU-Personen dem EU-Datenschutzrecht entspricht .

Trotz der Entscheidung des EuGH bleiben die Grundprinzipien des Engagements von SharpSpring für unsere europäischen Kunden dieselben. Alle Richtlinien, Prozesse und Schutzmaßnahmen, die wir eingeführt haben, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, sind weiterhin in Kraft und wir haben keine Pläne, dies zu ändern.

Darüber hinaus ist SharpSpring weiterhin Mitglied des EU-US Privacy Shield-Programms. Wie das US-Handelsministerium kürzlich mitteilte, „entbindet die Entscheidung des [EuGH] die teilnehmenden Organisationen nicht von ihren Datenschutzverpflichtungen.“ [Quelle]

Viele unserer europäischen Kunden haben sich mit Fragen zu den Auswirkungen der EuGH-Entscheidung auf SharpSpring an uns gewandt, und wir haben im Folgenden Antworten auf die häufigsten Fragen gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Antworten keine Rechtsberatung darstellen und auch nicht dazu gedacht sind. Diese Informationen dienen nur zu allgemeinen Informationszwecken, basierend auf unserem derzeitigen Verständnis der Entscheidung des EuGH. Diese Informationen können sich ändern. Überprüfen Sie diesen Beitrag daher gelegentlich auf Aktualisierungen.

F: Dürfen die europäischen Kunden von SharpSpring weiterhin mit uns Geschäfte machen?
A: Ja. Nichts in der Entscheidung des EuGH verbietet dies.

F: Werden wir unseren europäischen Kunden aktualisierte rechtliche Vereinbarungen zur Verfügung stellen?
A: Ja. Der EuGH-Beschluss bestätigte, dass die „Standardvertragsklauseln“ (SCC) der EU Teil der Grundlage für die rechtliche Übermittlung und Verarbeitung von Daten außerhalb der EU sein können. Wir planen, unseren EU-Kunden Aktualisierungen bestehender Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen, die diese Klauseln enthalten.

F: Ist SharpSpring erforderlich, um die Daten von EU-Kunden auf Servern innerhalb der EU zu hosten?
A: Nach unserem derzeitigen Verständnis ist dies nicht erforderlich. Wenn sich unser Verständnis dieser Situation ändert, werden wir entsprechend reagieren.

SharpSpring nimmt die Einhaltung des EU-Datenschutzrechts sehr ernst und an unserem Engagement hat sich nichts geändert. Wenden Sie sich wie immer bei Fragen an Ihren Customer Success Manager.

AUTOR
Jon Marburger
Jon Marburger
Direktor für E-Mail-Zustellbarkeit und Produktnutzung, SharpSpring